Wegen Facebook arbeitslos
Zu viel surfen kann also doch schaden. Zumindest erging es so einer Frau aus Basel, die sich für einen Tag wegen Migränebeschwerden bei ihrem Arbeitgeber, dem Versicherungsunternehmen National Suisse, krankmeldete. Am selben Tag entdeckte ein "Angestellter" der Firma die Online-Aktivität der Krankgemeldeten in dem sozialen Netzwerk Facebook. Kurz darauf folgte auch schon ihre Kündigung. Der Grund: Die Frau hatte angegeben, sich nur in abgedunkelten Räumen aufhalten und nicht am Bildschirm arbeiten zu können.
Nun war sie aber auf frischer Tat ertappt, und wie soll man ohne eine visuelle Anzeige denn schon bitte auf Internet-Communities wie Facebook surfen? Diese Frage stellte sich zumindest ihr Arbeitgeber. An folgende Alternativen hat der nicht gedacht:
- ein (kurzer) Aufenthalt in sozialen Netzwerken ist absolut nicht vergleichbar mit stundenlanger Arbeit vor dem PC
- Facebook kann als Startseite des Browsers festgelegt werden
- Applikationen, die zu mehreren Protokollen und Netzwerken kompatibel sind (Digsby), können sich im Autostart befinden
- das Netzwerk muss nicht unbedingt vom Schreibtisch per Computer aufgerufen werden, ein internetfähiges Handy oder ein Laptop reichen allemal
Gut, dass die Gesetzeslage in Deutschland solch unbegründete Entlassungen erschwert bzw. verhindert. Denn fast alles, was den Krankgeschriebenen nicht am Genesungsprozess hindert (Alkohol, Drogenmissbrauch etc.) ist zulässig. Abhängig sind die Einschränkungen von dem jeweiligen Leiden des Angestellten. Nach deutschem Recht ist beispielsweise auch ein Kinobesuch oder ein Besuch im Fitnessstudio nicht grundsätzlich verboten, solange die Aktivität in Grenzen gehalten wird.
Wie wäre es denn, wenn man wegen einer hoch ansteckenden Virusinfektion für eine Woche aus dem Alltagsleben verbannt wird. Nach spätestens zwei Tagen Genesungszeit, braucht man neben der ständigen Bettruhe auch mal ein bisschen Abwechselung. Das Blog pflegt sich schließlich nicht von selbst
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