The Pirate Bay kehrt zurück
Die Macher von The Pirate Bay wurden vergangenen Freitag allesamt zu jeweils 2,75 Millionen Euro Schadensersatz und einem Jahr Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die vier Männer "schwere Urheberrechtsverletzungen begünstigt hätten". Wie das Team auch schon verlauten ließ, legten sie heute Berufung gegen das umstrittene Urteil ein. In ihrem Blog ist von einer kalkulierten Prozessdauer von zwei bis drei Jahren die Rede - solange wollen die Jungs nochmal richtig aufdrehen.
Die erste Bitte ist, dass die Nutzer von The Pirate Bay von Spenden absehen sollen, da die vier Gründer von ihrer Unschuld überzeugt sind - und sehr wahrscheinlich auch keinen Schadensersatz zahlen müssen (wenn es nach ihnen geht). Stattdessen sollen die Nutzer noch mehr Torrents zur Verfügung stellen, was die Aktivität (auch von illegalen Dateien) enorm anheizen würde, T-Shirts kaufen, "Lobbyarbeit betreiben" und im Netz davon berichten.
Dass der Vorfall auch politisch ausgenutzt werden soll ist kein Geheimnis. Die Betreiber rufen auf, dass sich alle Wahlberechtigten an der Europawahl beteiligen, um der schwedischen Piraten Partei einen Platz im Parlament zu sichern. Ihre primären Ziele sind
- Reform des Urheberrechts
- Vorgehen gegen das bestehende Patentsystem
- Schutz der Privatsphäre der Bürger
Die Chancen stehen nicht schlecht, da die Partei in Schweden mehr als vier Prozent der Stimmen erreicht.
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Filesharing wird anonym
Die Betreiber des TorrentTrackers The Pirate Bay haben ihren VPN-Service, der einen anonymen Datenaustausch zwischen den registrierten Mitgliedern garantieren soll, in die Beta-Phase geschickt. Jeder Interessent kann sich mit seiner Emailadresse auf IPREDator vormerken lassen und erhält mit Glück einen kostenlosen Beta-Account. Der finale Dienst soll ab kommenden Mittwoch an den Start gehen und monatlich 5 Euro kosten - für Viel-Sauger ein Schnäppchen.

Zum Hintergrund: Ab dem 1. April gilt ein neues Gesetz in Schweden, dass sich an der EU-Richtlinie zur Durchsetzung Geistiger Eigentumsrechte orientiert. Demnach können die Rechteinhaber gerichtlich die Daten von Nutzern einfordern, die "urheberrechtlich geschütztes Material tauschen." Kurz nachdem das Gesetz in Kraft getreten war, verzeichneten Internet-Dienstleister wie beispielsweise der schwedische Internet-Provider Netnod bis zu 30 Prozent weniger Datenverkehr. Kein Wunder, dass der VNP-Dienst von The Pirate Bay zur rechten Zeit kommt: 113.000 Nutzer haben sich seit dem Launch des Dienstes bereits angemeldet - 80 Prozent der Nutzer kommen aus Schweden....
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Gerichtsprozess: Tag 2
Es ist ein kleiner Lichtblick für die vier Angeklagten des Torrent-Trackers The Pirate Bay. Die Staatsanwaltschaft, repräsentiert von Håkan Roswall, nahm heute einen Teil der Anklage zurück. Jetzt sollen die Gründer und Mitbegründer nicht mehr wegen direkter "Bereitstellung von Raubkopien von Filmen, Musik und Computerprogrammen oder wegen Beihilfe zum Urheberrechtsbruch" zur Verantwortung herangezogen werden, sondern nur noch wegen ""Beihilfe zur Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Waren".
Wie es zu dem Gesinnungswandel des Staatsanwaltes kam, ist beachtlich: er konnte nicht einmal nachweisen, dass die Server von The Pirate Bay eine Trackerfunktion im Torrent-Netz einnehmen. Lediglich, dass Torrent-Dateien, mit denen das Torrent-Programm weiß, über welche Adressen es die Dateien herunter- bzw. hochladen kann, auf den Servern bereitgestellt wurden. Während des Prozesses ließ er sich von einem Angeklagten über die technische Funktionsweise aufklären und nahm einen Teil der Anklage zurück.