Artikel-Schlagworte: „Rechtsprechung“

Via Facebook ins Gefängnis

Der Titel ist sehr leicht dahergesagt, aber für eine 18-jährige Britin wird der Gang ins Gefägnis nun Realität. Keeley Houghton hatte mit Emily Moore eine knapp vier Jahre anhaltende Auseinandersetzung, die letztlich darin mündete, dass die Britin auf ihrem eigenen Facebook-Profil eine Morddrohung verfasste – an Emily Moore adressiert.

Keeley wird die Schlampe umbringen.

Für das Gericht in Worcester war diese Drohung ausschlaggebend für das Strafmaß von drei Monaten Haft. Schon im Vorhinein wurde Keeley Houghton wegen solcher Äußerungen, die sie online gestellt hatte, verurteilt. Jedoch konnte sie sich mit dem Argument, angetrunken gewesen zu sein, der Verurteilung entziehen.

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Microsoft holt zum Schlag aus

Nachdem Microsoft den Navigationssystemehersteller TomTom wegen Patentverletzung in mehreren Punkten angezeigt hat

  • 6,175,789 (Vehicle computer system with open platform architecture)
  • 7,054,745 (Method and system for generating driving directions)
  • 6,704,032 (Methods and arrangements for interacting with controllable objects within a graphical user interface environment using various input mechanisms)
  • 7,117,286 (Portable computing device-integrated appliance)
  • 6,202,008 (Vehicle computer system with wireless internet connectivity)
  • 5,579,517 (Common name space for long and short filenames)
  • 5,758,352 (Common name space for long and short filenames)
  • 6,256,642 (Method and system for file system management using a flash-erasable, programmable, read-only memory)

von denen die meisten von (rational) denkenden Menschen eigentlich nur als schlechter Witz aufgefasst werden dürften, fürchtet sich nun auch die OpenSource-Community vor Microsofts erbarmungsloser Patentverklagerei. Diese ist Microsoft ein Dorn im Auge, da teils durchschnittliche Software teils aber auch hochwertigere kostenlos zum Download angeboten wird.  Kein Wunder: Microsoft hat jeden “Scheiß” patentieren lassen. Wer Geld hat, dem dürfte es auch egal sein, ob er neben vernünftigen Patenten auch solche beantragt, die nur so von Banalität trotzen. An dieser Stelle muss ich mal kurz das nächst schlechteste Patent zitieren:

Abstract

A vehicle computer system has a housing sized to be mounted in a vehicle dashboard or other appropriate location. A computer is mounted within the housing and executes an open platform, multi-tasking operating system. The computer runs multiple applications on the operating system, including both vehicle-related applications (e.g., vehicle security application, vehicle diagnostics application, communications application, etc.) and non-vehicle-related applications (e.g., entertainment application, word processing, etc.). The applications may be supplied by the vehicle manufacturer and/or by the vehicle user.

Ich lasse irgendwann mal die Klobürste patentieren (wenn Microsoft mir nicht zuvorkommt). Denn wo es Toiletten gibt, sollte es auch Klobürsten geben ;)

Meine abstrakte Beschreibung wäre dann:

Ein handlicher Einrichtungsgegenstand und ein nützliches Werkzeug, das zu Dekorationszwecken und zur Toiletten- bzw. zu Körperpflege verwendet werden kann. Der Einsatzzweck und -ort dieses Instrumentes ist jedem lizensierten Käufer und rechtlich anerkanntem Eigentümer selbst überlassen.

Die Klobürste verfügt über folgende Eigenschaften:

  1. extra großer, runder, elastischer Bürstenkopf
  2. langer, dünner, runder Haltegriff mit Aufhängemöglichkeit
  3. besteht aus Kunststoff oder Metall oder Stahl oder….
  4. Bürste und Haltegriff sind miteinander verbunden
  5. die Klobürste kann in speziellen “Klobürstenhalterungen” gelagert werden
  6. ….

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Facebook – dreiste Datengewinnung

Update: Es zeichnet sich ein Wandel in der Geschäftspolitik Mark Zuckerbergs ab. Er gibt zu, dass die “Hauruck-Methode” der falsche Weg gewesen sei und man sich wieder auf die alten “Traditionen” verlassen wolle.

Zuckerberg:

Wir haben unsere Nutzungsbedingungen auf den alten Stand zurückgesetzt, was die meisten Menschen von uns verlangt haben und was uns auch unabhängige Experten empfohlen haben. [...] Wir haben uns entschieden, einen neuen Ansatz zu wählen, um unsere Nutzungsbedingungen weiterzuentwickeln.

Update Ende

In den Medien wurde das Thema schon ausführlich erörtert, kritisiert und auf Facebook rumgetrampelt. Zu Recht: denn das “Social Network”, das sich in diesem Fall sehr unsozial verhält, hat insgeheim eine Klausel aus den AGBs gestrichen. Obwohl alle rund 140 Millionen Facebook-Nutzer davon betroffen sind, existiert bis dato nur eine englischsprachige Version im Netz. Spiegel Online hat die AGBs ins Deustche übersetzt:

Sie übertragen Facebook hiermit eine unabänderliche, unbefristete, nicht exklusive, übertragbare, hiermit vollständig bezahlte, weltweit gültige Lizenz (mit dem Recht sie weiter zu lizenzieren), alle Nutzer-Inhalte zu verwenden, kopieren, veröffentlichen, streamen, speichern, öffentlich aufzuführen, zeigen, übertragen, scannen, neu zu formatieren, verändern, redigieren, übersetzen, auszugsweise zu nutzen, adaptieren und zu verbreiten, die Sie bei Facebook einstellen (…).

… für jede Art der Verwendung, eingeschlossen kommerzieller und werblicher, innerhalb des Facebook-Dienstes selbst oder in Verbindung damit oder als Werbung dafür.

Sie können Ihre Nutzer-Inhalte jederzeit von der Seite entfernen. Wenn Sie das tun, erlischt auch automatisch die oben eingeräumte Lizenz, allerdings stimmen Sie zu, dass Facebook archivierte Kopien Ihrer Nutzer-Inhalte aufbewahren darf.

Weil die AGBs nicht komplett und einwandfrei in die deutsche Sprache übersetzt wurden…

If you want to change the information that Applications/Connect Sites can access, you may modify your Privatsphäre-Einstellungen.

, kann es in Deutschland zu einem gesetzlichen Konflik für die Facebook-Betreiber kommen. Anwalt Martin Bahr, Experte für das Recht der Neuen Medien, sagt SPIEGEL ONLINE:

Facebook muss die AGB in deutscher Sprache zur Verfügung stellen, ohne Wenn und Aber. Das ist gesetzlich verpflichtend, sonst sind die AGB nicht wirksam einbezogen.

Christian Solmecke, Kölner Anwalt für IT-Recht:

Die gesamte Facebook-Seite richtet sich an den deutschen Markt und an den deutschen Endnutzer. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der durchschnittliche Deutsche so gut Englisch spricht, dass ihm auch die Übersetzung komplexer juristischer Sachverhalte gelingt.

Diese klangheimliche Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingung ist in den USA gut durchgekommen, in Deutschland aber muss Facebook mit Widerstand und Protesten rechnen. Auch studiVZ hatte vor einiger Zeit seine AGBs geändert – allerdings diese Änderung angekündigt.

Lieber Facebook-Betreiber, das war ein Fehler….

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Knast für Google-Manager?

Italia, Italia … Italien macht Schlagzeilen. Denn vor Gericht stehen jetzt vier Google-Manager und der Datenschutzbeauftragte des Internetdienstleisters Googles, Peter Fleischer. In der Geschichte des Internets steht damit zum ersten Mal ein Datenschutzbeauftragter vor der Justiz.

Vorgeworfen wird den Führungspersonen des Konzerns, nicht konsequent genug gegen den Missbrauch der Videoplattform YouTube vorzugehen. Im Jahre 2006 ist ein “Mobbingvideo” vier Turiner Jungen erschienen, die einen am Downsyndrom leidenden Jungen diffamieren und mobben. Eine italienische Bürgerrechtsgruppe möchte jetzt die aktuelle italienische Gesetzeslage so umkippen, dass Google für die Inhalte auf der Videoplattform verantwortlich ist und haftbar gemacht werden kann. Denn in Italien ist es Gesetz, dass die Internetprovider für den Inhalt Dritter verantwortlich sind.

Durch diese Gesetzgebung entsteht ein enormer Verwaltung- und Kostenaufwand. Sollte der Bürgerrechtsgruppe Recht gegeben werden, könnte das eine zusätzliche Einschränkung für die Internetanbieter und -dienstleister bedeuten.

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Diebstahl im Internet

Dass Diebstähle und Betrügereien im Internet die letzten Jahre geboomt haben und heute zu einer lukrativen Einnahmequelle zählen, ist den meisten Usern bekannt. Aber diese kriminellen Machenschaften sind nicht nur auf Onlinebanking, PINs und andere geheime Daten beschränkt, sondern haben es mittlerweile auch auf den Spielesektor abgesehen. Früher begann alles mit einfachen Cheats und Hacks, um sich in der gigantischen Onlinewelt einen Vorteil gegenüber den Konkurrenten zu erschummeln.

Diese Möglichkeit machen sich heute einige Leute zu Nutze, um anderen Spielern die hart erarbeiteten Charaktere oder deren Items zu entwenden. Es gibt eine Fülle an kostenlosen MMORPGs, bei denen der Nutzen generell kostenlos ist; möchte man sich aber einen Vorteil verschaffen, in Form von besonderen Items, die es in der Spielewelt nur ganz selten oder gar nicht gibt, dann können diese Items für reales Geld beim Spielehersteller gekauft werden.

Ein Bochumer Spieler, der 2 Jahre und ca. 1000€ in seinen Spielecharakter investiert hat, brachte den Diesbtahl seiner “Phönixschuhe” bei der Bochumer Polizei zur Anzeige. Die Polizei ermittelt zwar, kann aber nichts versprechen. Die Gesetzeslage in Deutschland und den restlichen EU-Mitgliedsstaaten ist diffus. Das Strafmaß ist bei einer Verurteilung gesetzlich nicht reglementiert.

Dahingehend wird sich in den kommenden Jahren aber noch was ändern.

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