Newschase Hardware, Software, Internet und vieles mehr

26Mrz/102

Welche Prozesse laufen gerade?

Manchmal stelle ich mir die Frage, warum mein Betriebssystem wieder so langsam reagiert - an der Hardware liegt es sehr wahrscheinlich nicht. Verursacht eine bestimmte Software die hohe CPU- und/oder Speicherauslastung oder zieht ein Programm-Updater ein (großes) Update aus dem Internet. All diese Dinge können sich negativ bemerkbar machen. Traditionell kann man in Windows mit dem mitgelieferten Task-Manager alle Prozesse im Auge behalten, diese beenden und neue starten. Zusätzlich liefert der Windows Task-Manager weitere Informationen zu CPU-, RAM- und Netzwerk-Auslastung und zeigt euch die angemeldeten Benutzer an.

18Feb/090

Gerichtsprozess: Tag 2

Es ist ein kleiner Lichtblick für die vier Angeklagten des Torrent-Trackers The Pirate Bay. Die Staatsanwaltschaft, repräsentiert von Håkan Roswall, nahm heute einen Teil der Anklage zurück. Jetzt sollen die Gründer und Mitbegründer nicht mehr wegen direkter "Bereitstellung von Raubkopien von Filmen, Musik und Computerprogrammen oder wegen Beihilfe zum Urheberrechtsbruch" zur Verantwortung herangezogen werden, sondern nur noch wegen ""Beihilfe zur Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Waren".

Wie es zu dem Gesinnungswandel des Staatsanwaltes kam, ist beachtlich: er konnte nicht einmal nachweisen, dass die Server von The Pirate Bay eine Trackerfunktion im Torrent-Netz einnehmen. Lediglich, dass Torrent-Dateien, mit denen das Torrent-Programm weiß, über welche Adressen es die Dateien herunter- bzw. hochladen kann, auf den Servern bereitgestellt wurden. Während des Prozesses ließ er sich von einem Angeklagten über die technische Funktionsweise aufklären und nahm einen Teil der Anklage zurück.

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11Feb/090

The Pirate Bay vor Gericht

Nächste Woche Montag beginnt in Schweden der Prozess gegen den "größten" Torrenttracker "The Pirate Bay". Der Gerichtsprozess ist dieses Mal live per Interstream zu verfolgen - allerdings nur auf audiologischer Basis.  Spektakuläre finde ich, dass selbst der Angeklagte um die Übertragungsrechte gekämpft hat. Doch die Entscheidung ging zu Gunsten des TV-Senders Sveriges Television AB SVT aus. Anscheinend verspricht sich das Team um "The Pirate Bay" ein hohes Interesse seitens der Zuschauer, woraus man natürlich wieder Kapital schlagen könnte (u.a. Werbeeinblendungen).

Dem Torrent-Portal wird vorgeworfen, Torrentdateien zum Download illegaler Inhalte (meistens Kopien urheberrechtsgeschützter Programme, Filme, und Spiele) - aber auch für Kinderpornographie - bereitzustellen und zu verbreiten. In vielen Ländern kann deswegen die Webseite von The Pirate Bay ohne weiteres auch nicht mehr angesurft werden.

Ich bin dann mal auf das Urteil gespannt.

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18Jan/090

Prozess via Webstream

In den USA schafft der Videostream via Internet einen erneuten Durchbruch. Ein 25-jähriger Student der Boston University wurde "von einem US-Musiklabel wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverstöße verklagt" und forderte daraufhin die Veröffentlichung des Gerichtsprozesses per Livestream im Internet. Das Musiklabel legte Einspruch ein, die vorsitzende Richterin sah aber keine Notwendigkeit, das Ersuchen des angeklagten Studenten abzulehnen.

Die Begründung: Die Musikindustrie hatte zuvor jahrelang mit eindeutigen Kampagnen versucht, Musikkopierer vor Urheberrechtsverletzung abzuschrecken. Die Kampagnen hatten das Ziel, Filesharer als Kriminelle abzustempeln und vor den gewaltigen, mitleidslosen Anklagen der Musikindustrie zu warnen. Kurz gesagt: Die Musikindustrie nutzte alle Möglichkeiten, um sich als eiskalter Strafverfolger darzustellen. Jetzt aber wollte das Musiklabel plötzlich den Aufruhr in der Öffentlichkeit vereiteln. Woher kommt auf einmal der Gesinnungswechsel?

Kommenden Samstag kann jeder Interessent dem Prozess live aus den USA beiwohnen. Und damit auch Zeuge der immensen Forderungen seitens der "Musik-Anwälte". Ob diese weiterhin ihre Ansprüche konsequent durchsetzen wollen, wird sich spätestens am Donnerstag zeigen. Die Reaktionen der Musikindustrie auf ihre Unbeliebtheit in der Bevölkerung, z.B. durch Kündigung der Zusammenarbeit mit der RIAA, ließen aber auf ein anderes, imagebereinigendes Ziel schließen.

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