Schwachsinn 2009: Vorratsdatenspeicherung
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und deren Ausbau ab dem 1.1.2009 wurde mit Mühe und Not von der Bundesregierung zusammengeschustert. So scheint es auf jeden Fall. Denn es liegt zwar die Richtlinie vor, dass jeder Internetdienstleister
- Email: Absender u. IP-Adresse, Empfänger, Zeitpunkt der Nutzung nach Datum und Uhrzeit
- IP-Adressen jedes Internet-Nutzers
- Anschlusskennung des Providers
- Zeiten der Internetnutzung
- Verbindungsdaten von Internet-Telefonaten
für ein halbes Jahr speichern muss, damit sie beim Verdacht eines Schwerverbrechens der Justiz vorgelegt werden können. Das einzige und wohl größte Problem für die Provider ist die Art und Weise, wie die Daten für 6 Monate gespeichert werden sollen. Trotzdem haben sich die Anbieter schon ausreichend mit neuer Hardware eingerichtet, damit es ab Neujahr mit dem Sammeln losgehen kann. Ob und wie ein erneuter Datengau, wie kürzlich bei der Telekom, verhindert werden kann, ist unbekannt. Also Leute, für 6 Monate sind eure Daten (un-)sicher.
Datenspeicherung adeeee
Der Newsfeed von Spiegel Online meldet: "Vorratsdatenspeicherung: 2200 Ermittlungen in 3 Monaten".
Von Mai bis Juli diesen Jahres wurde ca. 2200 mal der Rückgriff auf Verbindungsdaten von Telefonkunden und Internet-Nutzern gerichtlich genehmigt. 940mal wurde definitv auf die Daten zurückgegriffen (ca.43 %), 634mal (29%) wurden die Daten nicht gebraucht. Zu dem restlichen Anteil wurde keine Aussage gemacht.
Im März schränkte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzentwurf für die Vorratsdatenspeicherung deutlich ein und postulierten an die Bundesregierung, "einen Bericht über die konkreten Ergebnisse von Ermittlungen mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen."
Quelle
Anrecht auf Dach überm Kopf
Seit dem Jahre 2000 haben obdachlose Staatsbürger in Frankreich ein Anrecht auf eine Sozialwohnung. Mindestens 20 Prozent der Sozialwohnungen müssen von den Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Trotzdem ziehen u.a. Städte wie Paris und Nizza lieber ein Strafgeld, was in einen Fonds zum Bau neuer Sozialwohnungen fließt, vor, als den Obdachlosen ein kostenloses Heim anzubieten. Deshalb hatte die Wohnungslosenhilfe mit 20 Antragstellern Musterklagen beim Pariser Verwaltungsgericht eingereicht.
Ob und inwiefern sich das Gesetzt überhaupt realisieren lässt, wird wie immer die Zukunft zeigen.^^