Die Karwoche und das Tanzverbot
Neulich, es war Gründonnerstag, haben meine Freundin und ich einen kurzen Abstecher nach Kassel gemacht. Den Abend wollten wir locker flockig mit etwas Grillgut und kühlem Bier einläuten und später in einem Club ausklingen lassen. Was wir bis dato aber nicht wussten war, dass an jenem besagten Tag das Tanzverbot gilt.
Via Facebook ins Gefängnis
Der Titel ist sehr leicht dahergesagt, aber für eine 18-jährige Britin wird der Gang ins Gefägnis nun Realität. Keeley Houghton hatte mit Emily Moore eine knapp vier Jahre anhaltende Auseinandersetzung, die letztlich darin mündete, dass die Britin auf ihrem eigenen Facebook-Profil eine Morddrohung verfasste - an Emily Moore adressiert.
Keeley wird die Schlampe umbringen.
Für das Gericht in Worcester war diese Drohung ausschlaggebend für das Strafmaß von drei Monaten Haft. Schon im Vorhinein wurde Keeley Houghton wegen solcher Äußerungen, die sie online gestellt hatte, verurteilt. Jedoch konnte sie sich mit dem Argument, angetrunken gewesen zu sein, der Verurteilung entziehen.
“Killerspiele”-Verbot fast verabschiedet
Seit heute liegt der Entwurf zum Verbot von sogenannten "Killerspielen" in Deutschland den 16 Innenministern (Vertretern) der Bundesländer bei der Innenministerkonferenz (IMK) in Bremerhaven fertig vor.
Nun versuche man diesen Entwurf nach eigenen Angaben "so schnell wie möglich umzusetzen", damit derartig gewalttätige Spiele, die "unmenschliche(n) Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen" darstellen, nicht mehr auf dem deutschen Markt vertrieben werden dürfen.
Das Gesetz geht sogar noch etwas weiter, indem auch die Herstellung dieser Spiele in Deutschland vollends untersagt wird.
Auslöser zur Entwicklung dieses Gesetzes war u.a. der Ammoklauf von Winnenden, zu dessen möglichen Ursachen eben diese "Gewaltspiele" wie z.B. "Counter-Strike" gezählt werden.
Ob dieses Gesetz dann aber auch wirklich (in vollem Umfang) verabschiedet werden kann, bleibt abzuwarten.
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Online-Petition zum Scheitern verurteilt
Momentan haben 87.157 Menschen die Petition "Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009" unterzeichnet. Das vorgegebene Ziel waren mindestens 50.000 Mitzeichner, damit sich der Petitionsausschuss nochmal mit diesem Thema auseinandersetzt - die Zahl haben wir auf jeden Fall erreicht. Casi von zweipunktnull berichtete vor kurzem über einen Hackerangriff auf die Server der Kinderhilfe e.V.
Dort hinterließ die "Blitzbirne" eine weniger erfreuliche Botschaft an die gesamte Internetwelt:
An dieser Stelle darf ich nochmal Casi zitieren:
und dann kommt ein Vollpfosten und reißt alles, was wir
mühevoll errichtet haben, geschmeidig mit dem Arsch wieder
ein…Blitzbirne…
So musste es ja kommen. Doch anders als Casi war ich bis dato noch der Meinung, dass der Kampf gegen die Internetzensur noch nicht verloren war. Schließlich muss die Schnapsidee eines "Idioten" doch noch nicht die ganze Bewegung lahmlegen.
Die Kinderhilfe wusste aber sich zu wehren und gab eine Studie in Auftrag, wonach die Meinung der Bundesbürger zu dem Thema "Sperrung kinderpornografischer Seiten im Internet" eingeholt werden sollte. Das Ergebnis:
- 92 Prozent der Deutschen stehen voll hinter der Bekämpfung der kinderpornographischen Szene
- 8 Prozent sind dagegen
Ich bin auch für die Sperrung kinderpornographischer Seiten. Die Hintermänner und Betreiber sollten dafür auf jeden Fall zur Verantwortung gezogen werden. Doch was mich stört ist die Tatsache, wie die Bundesregierung solche Internetseiten sperren möchte. Das Verfahren was hier angewandt werden soll und der Plan, dass das BKA künftig über die Schließung einer Internetseite walten kann, machen mich wütend. Normalerweise holt sich die Regierung immer Rat bei externen Experten, doch dieses mal wird die Warnung mehrerer Fachmänner eiskalt ignoriert.
Was ist bei dieser "Studie" zu beachten?
Zunächst einmal sollte man sich klar werden, dass hier lediglich 1000 Menschen telefonisch befragt wurden. Die mit der Studie beauftragte Firma ruft also irgendwelche Menschen an und fragt, ob sie denn für oder gegen die Sperrung kinderpornographischer Internetseiten seien. Klar käme das ein wenig blöd, wenn man sich vor einem fremden Menschen gegen die Sperrung ausspräche. Das erweckt doch irgendwie den Eindruck, dass man Dreck am Stecken hätte.
Darüberhinaus spielt es auch eine wichtige Rolle, wer gefragt wird. Die Mitbürger älterer Generationen interessieren sich meistens nicht für das Thema Internet. Viele wissen vielleicht, wie man einen Fernseher einschaltet oder das Telefon benutzt. Der restliche Teil der digitalen Welt ist ihnen völlig fremd. Dagegen ist insoweit auch nichts einzuwenden. Wird die Umfrage jetzt aber in Gegenden durchgeführt, wo sich größtenteils ältere Menschen niedergelassen haben (Altenheim, Pflegeheim etc..) dann wird der Schnitt auf jeden Fall verzehrt und darf auf gar keinen Fall auf die gesamte Bundesrepublik hochgerechnet werden...
Auch jüngere Generationen sind mit dem Vorhaben der Bundesregierung nicht vertraut. Sie hören nur von dem Plan, dass solche kriminellen Seiten gesperrt werden sollen. Im ersten Augenblick hört sich das ja noch gut an, beginnt man aber diesen Plan zu hinterfragen, wird man mit den witzlosen Techniken und Methoden konfrontiert. An dieser Stelle könnte vielen Menschen ein Licht aufgehen und dies zur Meinungsänderung führen...
Die Menschen müssten nur in Kenntnis gesetzt bzw. aufgeklärt werden...
Zukünftiger Überwachungsstaat – Deutschland
In einigen totalitären und kommunistischen Ländern ist es ja schon mittlerweile Sitte, dass unliebsame Internetadressen und Blogger aus dem Licht der Öffentlichkeit chirurgisch entfernt werden. Dort werden sie wie bösartige Geschwüre behandelt, obwohl sie die Menschen ja eigentlich nur über den aktuellen Missstand bzw. über die Situation unterrichten wollen.
In Deutschland fangen die Politiker auch damit an - langsam, aber ihre politische Ausrichtung ist klar zu erkennen. Alles was in Verbindung zu Terrorismus, Kindesmissbrauch, Straftat oder Urheberrechtsschutz steht, wird vorsichtshalber "aussortiert". Ein aktueller Vorfall aus dem Innenministerium sorgt für Aufregung: auf einer Satireseite konnte man seine Blog-URL angeben und es wurde eine Fake-Sperrung durch das Innenministerium generiert.
Natürlich war dieses ulkige Angebote nicht nach dem Geschmack des Ministeriums und ganz gewaltig dürfte es unserem Herrn Schäuble gestört haben. Also ging man ganz bürokratisch mit dem Problem um: es wurde der Hoster kontaktiert und die Seite aus dem Netz genommen. Ganz einfach. Keine Spuren, keine Sauerei. Eher eine unverschämte Frechheit. Und geäußert hat sich zu diesem Schritt auch noch niemand.
Aber immerhin können wir froh sein, dass wir in Deutschland noch eine (unbestechliche) Demokratie haben. In anderen Ländern werden Regierungsgegner in "Schutzhaft" genommen, eiskalt von irgendwelchen Killerkommandos abgemetzelt oder mundtot gemacht.
Abschreckungspotenzial für Nachahmer: riesig. Entspricht der Ideologie einer Demokratie: NEIN.
Also besinnen sich die Politiker (der Wahlkampf ist schon im vollen Gange) und brüten eine Idee aus: DNS-Sperren. Das muss es sein. Oder doch nicht? Das Landgericht Hamburg urteilte in einem ähnlichen Prozess, dass die DNS-Sperre leicht zu umgehen sind und ein solches Verfahren nur zum Nachteil des Providers ist. Warum die Bundesregierung aber nicht auf die Wählerschaft (Petition mit über 67.000 Unterschriften) und die Experten hört, ist mir unbegreiflich.
Schaltet euren Verstand ein und berücksichtigt das Grundgesetz: Meinungs- und Informationsfreiheit...
Beiträge zu diesem Thema:
BasicThinking
Stadt-Bremerhaven
Zweipunktnull
Heise Online
Wegen Facebook arbeitslos
Zu viel surfen kann also doch schaden. Zumindest erging es so einer Frau aus Basel, die sich für einen Tag wegen Migränebeschwerden bei ihrem Arbeitgeber, dem Versicherungsunternehmen National Suisse, krankmeldete. Am selben Tag entdeckte ein "Angestellter" der Firma die Online-Aktivität der Krankgemeldeten in dem sozialen Netzwerk Facebook. Kurz darauf folgte auch schon ihre Kündigung. Der Grund: Die Frau hatte angegeben, sich nur in abgedunkelten Räumen aufhalten und nicht am Bildschirm arbeiten zu können.
Nun war sie aber auf frischer Tat ertappt, und wie soll man ohne eine visuelle Anzeige denn schon bitte auf Internet-Communities wie Facebook surfen? Diese Frage stellte sich zumindest ihr Arbeitgeber. An folgende Alternativen hat der nicht gedacht:
- ein (kurzer) Aufenthalt in sozialen Netzwerken ist absolut nicht vergleichbar mit stundenlanger Arbeit vor dem PC
- Facebook kann als Startseite des Browsers festgelegt werden
- Applikationen, die zu mehreren Protokollen und Netzwerken kompatibel sind (Digsby), können sich im Autostart befinden
- das Netzwerk muss nicht unbedingt vom Schreibtisch per Computer aufgerufen werden, ein internetfähiges Handy oder ein Laptop reichen allemal
Gut, dass die Gesetzeslage in Deutschland solch unbegründete Entlassungen erschwert bzw. verhindert. Denn fast alles, was den Krankgeschriebenen nicht am Genesungsprozess hindert (Alkohol, Drogenmissbrauch etc.) ist zulässig. Abhängig sind die Einschränkungen von dem jeweiligen Leiden des Angestellten. Nach deutschem Recht ist beispielsweise auch ein Kinobesuch oder ein Besuch im Fitnessstudio nicht grundsätzlich verboten, solange die Aktivität in Grenzen gehalten wird.
Wie wäre es denn, wenn man wegen einer hoch ansteckenden Virusinfektion für eine Woche aus dem Alltagsleben verbannt wird. Nach spätestens zwei Tagen Genesungszeit, braucht man neben der ständigen Bettruhe auch mal ein bisschen Abwechselung. Das Blog pflegt sich schließlich nicht von selbst
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Filesharing wird anonym
Die Betreiber des TorrentTrackers The Pirate Bay haben ihren VPN-Service, der einen anonymen Datenaustausch zwischen den registrierten Mitgliedern garantieren soll, in die Beta-Phase geschickt. Jeder Interessent kann sich mit seiner Emailadresse auf IPREDator vormerken lassen und erhält mit Glück einen kostenlosen Beta-Account. Der finale Dienst soll ab kommenden Mittwoch an den Start gehen und monatlich 5 Euro kosten - für Viel-Sauger ein Schnäppchen.

Zum Hintergrund: Ab dem 1. April gilt ein neues Gesetz in Schweden, dass sich an der EU-Richtlinie zur Durchsetzung Geistiger Eigentumsrechte orientiert. Demnach können die Rechteinhaber gerichtlich die Daten von Nutzern einfordern, die "urheberrechtlich geschütztes Material tauschen." Kurz nachdem das Gesetz in Kraft getreten war, verzeichneten Internet-Dienstleister wie beispielsweise der schwedische Internet-Provider Netnod bis zu 30 Prozent weniger Datenverkehr. Kein Wunder, dass der VNP-Dienst von The Pirate Bay zur rechten Zeit kommt: 113.000 Nutzer haben sich seit dem Launch des Dienstes bereits angemeldet - 80 Prozent der Nutzer kommen aus Schweden....
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Google Earth bald zensiert?
"Wir haben von Terroristen gehört, die an den Anschlägen in Mumbai im letzten Jahr beteiligt waren, die Google Maps genutzt haben, um ihre Ziele auszuspionieren."
Ein kalifornischer Abgeordneter, Joel Anderson, den in der Welt der Politik sonst niemand kennt, tritt jetzt durch einen neuen Gesetzesvorschlag, der vorsieht, dass öffentliche Gebäude zukünftig in Google Earth nicht mehr so detailliert dargestellt werden dürfen, in den Medien in Erscheinung.
Finnland versenkt Datenschutz
Die finnische Regierung nimmt es mit den Datenschutzbestimmungen nicht so genau. Anstatt die Rechte jedes finnischen Bürgers zu schützen, werden diese nun mit Füßen getreten. Es entsteht der Eindruck, also ob Otto Schily höchstpersönlich an dem Gesetzentwurf, der jetzt auch das Parlament des skandinavischen Staates mit 96:56 Stimmen passiert hat, beteiligt gewesen wäre. Jedem Unternehmen ist es von nun an gestattet, die Emails seiner Angestellten auf Anhänge (und wahrscheinlich auch auf den Adressaten hin) zu prüfen.
...allerdings dürfen die Unternehmen überprüfen, ob ihre Mitarbeiter elektronische Nachrichten mit Anhängen an Mitbewerber schicken.
Der Inhalt ist und bleibt trotzdem tabu. Aber nicht nur Unternehmen profitieren von der Gesetzänderung: Schulen, Büchereien und Telekommunikations-Dienstleistern haben jetzt auch die Möglichkeit, das Verhalten ihrer Schüler, Angestellten und Kunden zu analysieren.
Mir stellt sich die Frage: Was nützt es den Unternehmen, Lehrern (etc. pp) wenn sie den Emailverkehr nachverfolgen können, ohne aber Einsicht in die eigentliche Email zu haben? Liegt es da nicht nahe, wenn eine Email samt Anhang als "verdächtig" eingestuft wird, auch irgendwie den Inhalt dieses Anhangs in Erfahrung zu bringen, um einen potentiellen Industriespion dingfest zu machen? Und wann gilt man als "verdächtig", sodass der Chef mit den Untersuchungen beginnen darf? Alles unklar. Nur eines nicht: man braucht Beweise, um eine Kündigung durchzuringen bzw. ein Verfahren einleiten zu können.
Ein kurzes Beispiel: Wird ein Angestellter als "verdächtig" eingestuft, muss jemand aus dem Unternehmen einen zuständigen Datenschutz-Ombudsmann nur über den Verdacht informieren, nicht aber auf sein Okay warten. So können innerhalb kürzester Zeit die internen "Ermittlungen" eingeleitet werden. Polizei und die Geheimdienste hingegen sind in diesem Bereich immer noch stark eingegrenzt. Ohne richterlichen Beschluss geht da gar nichts. Also ist das Gesetz nicht im Sinne der Sicherheit. Jeder Bürger ist ein latenter "Spion", der überwacht werden muss.
Nominiert für den Big Brother Lifetime Award 2009: Finnland.
Informationen
Knast für Google-Manager?
Italia, Italia ... Italien macht Schlagzeilen. Denn vor Gericht stehen jetzt vier Google-Manager und der Datenschutzbeauftragte des Internetdienstleisters Googles, Peter Fleischer. In der Geschichte des Internets steht damit zum ersten Mal ein Datenschutzbeauftragter vor der Justiz.
Vorgeworfen wird den Führungspersonen des Konzerns, nicht konsequent genug gegen den Missbrauch der Videoplattform YouTube vorzugehen. Im Jahre 2006 ist ein "Mobbingvideo" vier Turiner Jungen erschienen, die einen am Downsyndrom leidenden Jungen diffamieren und mobben. Eine italienische Bürgerrechtsgruppe möchte jetzt die aktuelle italienische Gesetzeslage so umkippen, dass Google für die Inhalte auf der Videoplattform verantwortlich ist und haftbar gemacht werden kann. Denn in Italien ist es Gesetz, dass die Internetprovider für den Inhalt Dritter verantwortlich sind.
Durch diese Gesetzgebung entsteht ein enormer Verwaltung- und Kostenaufwand. Sollte der Bürgerrechtsgruppe Recht gegeben werden, könnte das eine zusätzliche Einschränkung für die Internetanbieter und -dienstleister bedeuten.
