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1Aug/090

Keine Gnade für UFO-Hacker

Nach derzeitigem Stand sieht es für den UFO-Hacker Gary McKinnon sehr sehr schlecht aus. In den Jahren um die Jahrtausendwende soll der unter dem Namen "Solo" operierende McKinnon in die Computernetze der US Army (1997), der Nasa (2001) und des Pentagon (2002) eingedrungen sein und einen enorm hohen Schaden verursacht haben. Alleine seine akribische Suche nach der Existenz von UFOs soll den US-Haushalt 700.000 Dollar gekostet haben. Problematisch: Nach dem 11. September verschärften die USA ihre Gesetze und die Richter ihre Moral (wenn man denn davon sprechen möchte), härter durchzugreifen. Kurz gesagt: McKinnon drohen jetzt mal eben 70 Jahre Haft - schon fast die Hälfte der 150 Jahre Haft, die der Milliardenbetrüger Madoff formal absitzen muss. Witzlos....

McKinnon

21Apr/090

The Pirate Bay kehrt zurück

Die Macher von The Pirate Bay wurden vergangenen Freitag allesamt zu jeweils 2,75 Millionen Euro Schadensersatz und einem Jahr Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die vier Männer "schwere Urheberrechtsverletzungen begünstigt hätten". Wie das Team auch schon verlauten ließ, legten sie heute Berufung gegen das umstrittene Urteil ein. In ihrem Blog ist von einer kalkulierten Prozessdauer von zwei bis drei Jahren die Rede - solange wollen die Jungs nochmal richtig aufdrehen.

Die erste Bitte ist, dass die Nutzer von The Pirate Bay von Spenden absehen sollen, da die vier Gründer von ihrer Unschuld überzeugt sind - und sehr wahrscheinlich auch keinen Schadensersatz zahlen müssen (wenn es nach ihnen geht). Stattdessen sollen die Nutzer noch mehr Torrents zur Verfügung stellen, was die Aktivität (auch von illegalen Dateien) enorm anheizen würde, T-Shirts kaufen, "Lobbyarbeit betreiben" und im Netz davon berichten.

Dass der Vorfall auch politisch ausgenutzt werden soll ist kein Geheimnis. Die Betreiber rufen auf, dass sich alle Wahlberechtigten an der Europawahl beteiligen, um der schwedischen Piraten Partei einen Platz im Parlament zu sichern. Ihre primären Ziele sind

  • Reform des Urheberrechts
  • Vorgehen gegen das bestehende Patentsystem
  • Schutz der Privatsphäre der Bürger

Die Chancen stehen nicht schlecht, da die Partei in Schweden mehr als vier Prozent der Stimmen erreicht.

[via]

13Mrz/090

RTL mahnt DSDS-news.de ab

Philipp Klöckner, der Betreiber und Inhaber der Fanseite DSDS-news.de wurde jetzt von der privaten Fernsehanstalt RTL abgemahnt, seine “Fanseite” zu sperren oder aber auf die Werbeeinblendung zu verzichten.

RTL sieht in der Homepage eine kommerzielle Ausbeutung seines erfolgreichsten Projektes “DSDS”.

dass es RTL ein Dorn im Auge ist, dass andere Personen,
die Seiten mit Gewinnerzielungsabsicht betreiben quasi ein Stück vom Kuchen DSDS abbekommen.

(dsds-superstar.de)

Soweit so gut. Aber es kommt noch besser: in dem Mahnschreiben forderte der Medienkonzern auch noch auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, die Domain dsds-news.de zu löschen und weitere Domains, die mit dem Namen “DSDS” korrespondieren,  auf RTL zu überschreiben.

Und das ist eine unverschämte Frechheit. Es macht mich wütend (und mit mir mehrere hunderttausende Menschen auch), dass sich der Konzern so aufführt, als hätte er auf alles einen Anspruch. Kommt der Abgemahnte den Forderungen binnen einer zweiwöchigen Frist nicht nach, so müsse er mit einer “hohen” Geldforderung und gerichtlichen Konsequenzen rechnen.

Ganz deutlich ist, dass der Konzern, hinter dem eine ganze Armee von Rechtsanwälten und Beratern steht, versucht, finanziell schwächere, autonome Menschen, die dieselben Interessen pflegen, auszuschalten. Hierbei ist ihnen jedes Mittel recht.

Aber auch andere Konzerne (siehe u.a. Microsoft, aber auch der DFB) nutzen diese finanziell begründeten Machtmittel aus, um ihre Konkurrenz bzw. “unliebsame Menschen “rechtmäßig aus dem Weg zu räumen.

Ich hoffe und wünsche es mir auch für den Betreiber, dass den Richtern (falls es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte) die Meinungsfreiheit wichtiger ist, als die Geldgier eines TV-Senders.

Schließlich lebt eine “billige” Sendung, wie DSDS eine ist, ja nur von der Fangemeinschaft, die sich mit neuen Sängern und Sängerinnen auseinandersetzt. Gäbe es diese nicht, würde kaum jemand bei der Live-Show anrufen, um seine Stimme abzugeben.

Marcel Reich-Ranicki hat Recht behalten:

… aber das hat sich jetzt geändert, meist kommen da schwache Sachen, aber nicht der Blödsinn den wir hier zu sehen bekommen haben.

Danke Marcel ;)

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dsds-news.de

11Mrz/090

Microsoft verletzt Patente

So sieht es die Firma Paltalks, die jetzt das Spielchen umdreht und den Softwaregiganten (-monopolisten) vor das Bundesbezirksgericht in Marshall zerrt. Es geht um zwei Patente, die der Kläger für umgerechnet 200.000 US-Dollar von MPath Interactive abgekauft hatte.

  1. Patent: Multi-Client Application Protocol (MCAP); "über die USA verteiltes Netzwerk von Spieleservern mit speziellen Zugängen bei Vertrags-ISPs"
  2. Patent: "Serverbasiertes Nachrichtensystem für interaktive Anwendungen", welches 1998 geschützt wurde

In dem Streit zwischen dem mittelständischen Unternehmen und dem Goliath der Softwarekonzerne, dreht es sich hauptsächlich um das zweite Patente, bei dem Microsoft das Patentrecht verletzt haben und so einen Wettbewerbsnachteil hervorgerufen haben soll. Der Streitwert beträgt 90 Millionen US-Dollar.

Microsoft dementiert diese Vorwürfe und beruft sich auf eine ausführliche Prüfung, die vor der Installation des Spielenetzwerkes XBOX Live und der Programmierung der Erfolgsspielereihe Halo, durchgeführt worden sein soll.

Zunächst einmal bin ich der Meinung, dass Microsoft sich an der Konkurrenz (Sony) orientieren und überhaupt die Gebühren für das Nutzen des XBOX Live Dienstes abschaffen soll. Für die kostenpflichtige XBOX Live Goldmitgliedschaft fallen monatlich rund 5€ Gebühren an, sofern man diese bei Microsoft persönlich beantragt. Greift man auf Zweithändler zurück, kann man die Kosten schon mal um gute 15% drücken ;)

Ferner finde ich das Vorgehen des Unternehmen Paltalks nicht verwerflich, da es nicht schadet,  auch mal Microsoft seine potentiellen Grenzen aufzuzeigen. Der Softwareriese hatte sich in letzter Zeit nicht gerade mit Ruhm bekleckert: zum einen war da die Klage gegen den angeschlagenen Navigationshersteller TomTom, dem wegen angeblicher Patentverletzung die Existenzgrundlage unter den Füßen weggerissen wurde und zum anderen "bedroht" das Unternehmen auch den OpenSource-Sektor, der aufgrund des großen Patentbesitzes seitens Microsoft, immer mit einer gewaltigen Anklage rechnen muss. Diese Angst ist auch für den Rückgang der OpenSource-Software verantwortlich.

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27Feb/090

Microsoft holt zum Schlag aus

Nachdem Microsoft den Navigationssystemehersteller TomTom wegen Patentverletzung in mehreren Punkten angezeigt hat

  • 6,175,789 (Vehicle computer system with open platform architecture)
  • 7,054,745 (Method and system for generating driving directions)
  • 6,704,032 (Methods and arrangements for interacting with controllable objects within a graphical user interface environment using various input mechanisms)
  • 7,117,286 (Portable computing device-integrated appliance)
  • 6,202,008 (Vehicle computer system with wireless internet connectivity)
  • 5,579,517 (Common name space for long and short filenames)
  • 5,758,352 (Common name space for long and short filenames)
  • 6,256,642 (Method and system for file system management using a flash-erasable, programmable, read-only memory)

von denen die meisten von (rational) denkenden Menschen eigentlich nur als schlechter Witz aufgefasst werden dürften, fürchtet sich nun auch die OpenSource-Community vor Microsofts erbarmungsloser Patentverklagerei. Diese ist Microsoft ein Dorn im Auge, da teils durchschnittliche Software teils aber auch hochwertigere kostenlos zum Download angeboten wird.  Kein Wunder: Microsoft hat jeden "Scheiß" patentieren lassen. Wer Geld hat, dem dürfte es auch egal sein, ob er neben vernünftigen Patenten auch solche beantragt, die nur so von Banalität trotzen. An dieser Stelle muss ich mal kurz das nächst schlechteste Patent zitieren:

Abstract

A vehicle computer system has a housing sized to be mounted in a vehicle dashboard or other appropriate location. A computer is mounted within the housing and executes an open platform, multi-tasking operating system. The computer runs multiple applications on the operating system, including both vehicle-related applications (e.g., vehicle security application, vehicle diagnostics application, communications application, etc.) and non-vehicle-related applications (e.g., entertainment application, word processing, etc.). The applications may be supplied by the vehicle manufacturer and/or by the vehicle user.

Ich lasse irgendwann mal die Klobürste patentieren (wenn Microsoft mir nicht zuvorkommt). Denn wo es Toiletten gibt, sollte es auch Klobürsten geben ;)

Meine abstrakte Beschreibung wäre dann:

Ein handlicher Einrichtungsgegenstand und ein nützliches Werkzeug, das zu Dekorationszwecken und zur Toiletten- bzw. zu Körperpflege verwendet werden kann. Der Einsatzzweck und -ort dieses Instrumentes ist jedem lizensierten Käufer und rechtlich anerkanntem Eigentümer selbst überlassen.

Die Klobürste verfügt über folgende Eigenschaften:

  1. extra großer, runder, elastischer Bürstenkopf
  2. langer, dünner, runder Haltegriff mit Aufhängemöglichkeit
  3. besteht aus Kunststoff oder Metall oder Stahl oder....
  4. Bürste und Haltegriff sind miteinander verbunden
  5. die Klobürste kann in speziellen "Klobürstenhalterungen" gelagert werden
  6. ....

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18Feb/090

Facebook – dreiste Datengewinnung

Update: Es zeichnet sich ein Wandel in der Geschäftspolitik Mark Zuckerbergs ab. Er gibt zu, dass die "Hauruck-Methode" der falsche Weg gewesen sei und man sich wieder auf die alten "Traditionen" verlassen wolle.

Zuckerberg:

Wir haben unsere Nutzungsbedingungen auf den alten Stand zurückgesetzt, was die meisten Menschen von uns verlangt haben und was uns auch unabhängige Experten empfohlen haben. [...] Wir haben uns entschieden, einen neuen Ansatz zu wählen, um unsere Nutzungsbedingungen weiterzuentwickeln.

Update Ende

In den Medien wurde das Thema schon ausführlich erörtert, kritisiert und auf Facebook rumgetrampelt. Zu Recht: denn das "Social Network", das sich in diesem Fall sehr unsozial verhält, hat insgeheim eine Klausel aus den AGBs gestrichen. Obwohl alle rund 140 Millionen Facebook-Nutzer davon betroffen sind, existiert bis dato nur eine englischsprachige Version im Netz. Spiegel Online hat die AGBs ins Deustche übersetzt:

Sie übertragen Facebook hiermit eine unabänderliche, unbefristete, nicht exklusive, übertragbare, hiermit vollständig bezahlte, weltweit gültige Lizenz (mit dem Recht sie weiter zu lizenzieren), alle Nutzer-Inhalte zu verwenden, kopieren, veröffentlichen, streamen, speichern, öffentlich aufzuführen, zeigen, übertragen, scannen, neu zu formatieren, verändern, redigieren, übersetzen, auszugsweise zu nutzen, adaptieren und zu verbreiten, die Sie bei Facebook einstellen (…).

… für jede Art der Verwendung, eingeschlossen kommerzieller und werblicher, innerhalb des Facebook-Dienstes selbst oder in Verbindung damit oder als Werbung dafür.

Sie können Ihre Nutzer-Inhalte jederzeit von der Seite entfernen. Wenn Sie das tun, erlischt auch automatisch die oben eingeräumte Lizenz, allerdings stimmen Sie zu, dass Facebook archivierte Kopien Ihrer Nutzer-Inhalte aufbewahren darf.

Weil die AGBs nicht komplett und einwandfrei in die deutsche Sprache übersetzt wurden...

If you want to change the information that Applications/Connect Sites can access, you may modify your Privatsphäre-Einstellungen.

, kann es in Deutschland zu einem gesetzlichen Konflik für die Facebook-Betreiber kommen. Anwalt Martin Bahr, Experte für das Recht der Neuen Medien, sagt SPIEGEL ONLINE:

Facebook muss die AGB in deutscher Sprache zur Verfügung stellen, ohne Wenn und Aber. Das ist gesetzlich verpflichtend, sonst sind die AGB nicht wirksam einbezogen.

Christian Solmecke, Kölner Anwalt für IT-Recht:

Die gesamte Facebook-Seite richtet sich an den deutschen Markt und an den deutschen Endnutzer. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der durchschnittliche Deutsche so gut Englisch spricht, dass ihm auch die Übersetzung komplexer juristischer Sachverhalte gelingt.

Diese klangheimliche Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingung ist in den USA gut durchgekommen, in Deutschland aber muss Facebook mit Widerstand und Protesten rechnen. Auch studiVZ hatte vor einiger Zeit seine AGBs geändert - allerdings diese Änderung angekündigt.

Lieber Facebook-Betreiber, das war ein Fehler....

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18Feb/090

Gerichtsprozess: Tag 2

Es ist ein kleiner Lichtblick für die vier Angeklagten des Torrent-Trackers The Pirate Bay. Die Staatsanwaltschaft, repräsentiert von Håkan Roswall, nahm heute einen Teil der Anklage zurück. Jetzt sollen die Gründer und Mitbegründer nicht mehr wegen direkter "Bereitstellung von Raubkopien von Filmen, Musik und Computerprogrammen oder wegen Beihilfe zum Urheberrechtsbruch" zur Verantwortung herangezogen werden, sondern nur noch wegen ""Beihilfe zur Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Waren".

Wie es zu dem Gesinnungswandel des Staatsanwaltes kam, ist beachtlich: er konnte nicht einmal nachweisen, dass die Server von The Pirate Bay eine Trackerfunktion im Torrent-Netz einnehmen. Lediglich, dass Torrent-Dateien, mit denen das Torrent-Programm weiß, über welche Adressen es die Dateien herunter- bzw. hochladen kann, auf den Servern bereitgestellt wurden. Während des Prozesses ließ er sich von einem Angeklagten über die technische Funktionsweise aufklären und nahm einen Teil der Anklage zurück.

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16Feb/090

Das Duell – Pirate Bay vor Gericht

Die vier Gründer des Torrent-Tracker The Pirate Bay stehen in Schweden vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor,

mit der Plattform die technischen Möglichkeiten geschaffen, damit Internet-Nutzer weltweit Raubkopien von urheberrechtlich geschützten Filmen, Musikstücken und Computerprogrammen kostenlos auf ihre eigenen Computer laden können.

Als Mitkläger haben sich hinter der Staatsanwaltschaft Vertreter der Firmen-, Musik- und Softwareindustrie formiert, die zum einen auf die Schließung des Trackers und eine Bestrafung hoffen, andererseits möchten sie damit auch einen einzigartiges Abschreckungsymbol statuieren, das weitere Nachahmer abschrecken soll.

Die Angeklagte hingegen sind sich weiterhin keiner Schuld bewusst und verweisen immer wieder auf die Tatsache, dass jeder Anwender selber zu entscheiden hat, ob er illegale Kopien/inhalte anbieten und runterladen möchte. Sie haben lediglich die technischen Mittel zur Verfügung gestellt.  Über die Server seien niemals illegale Inhalte angeboten bzw. verbreitet worden.

Es geht um Haftstrafen, 117 Millionen Kronen Schadenersatz und Schließung der Plattform. Doch schon jetzt haben die Macher in der Internetcommunity eine Art Märtyrer-Status. Sie sind die Helden des P2P-Netzwerkes.

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11Feb/090

The Pirate Bay vor Gericht

Nächste Woche Montag beginnt in Schweden der Prozess gegen den "größten" Torrenttracker "The Pirate Bay". Der Gerichtsprozess ist dieses Mal live per Interstream zu verfolgen - allerdings nur auf audiologischer Basis.  Spektakuläre finde ich, dass selbst der Angeklagte um die Übertragungsrechte gekämpft hat. Doch die Entscheidung ging zu Gunsten des TV-Senders Sveriges Television AB SVT aus. Anscheinend verspricht sich das Team um "The Pirate Bay" ein hohes Interesse seitens der Zuschauer, woraus man natürlich wieder Kapital schlagen könnte (u.a. Werbeeinblendungen).

Dem Torrent-Portal wird vorgeworfen, Torrentdateien zum Download illegaler Inhalte (meistens Kopien urheberrechtsgeschützter Programme, Filme, und Spiele) - aber auch für Kinderpornographie - bereitzustellen und zu verbreiten. In vielen Ländern kann deswegen die Webseite von The Pirate Bay ohne weiteres auch nicht mehr angesurft werden.

Ich bin dann mal auf das Urteil gespannt.

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3Feb/090

Knast für Google-Manager?

Italia, Italia ... Italien macht Schlagzeilen. Denn vor Gericht stehen jetzt vier Google-Manager und der Datenschutzbeauftragte des Internetdienstleisters Googles, Peter Fleischer. In der Geschichte des Internets steht damit zum ersten Mal ein Datenschutzbeauftragter vor der Justiz.

Vorgeworfen wird den Führungspersonen des Konzerns, nicht konsequent genug gegen den Missbrauch der Videoplattform YouTube vorzugehen. Im Jahre 2006 ist ein "Mobbingvideo" vier Turiner Jungen erschienen, die einen am Downsyndrom leidenden Jungen diffamieren und mobben. Eine italienische Bürgerrechtsgruppe möchte jetzt die aktuelle italienische Gesetzeslage so umkippen, dass Google für die Inhalte auf der Videoplattform verantwortlich ist und haftbar gemacht werden kann. Denn in Italien ist es Gesetz, dass die Internetprovider für den Inhalt Dritter verantwortlich sind.

Durch diese Gesetzgebung entsteht ein enormer Verwaltung- und Kostenaufwand. Sollte der Bürgerrechtsgruppe Recht gegeben werden, könnte das eine zusätzliche Einschränkung für die Internetanbieter und -dienstleister bedeuten.

Informationen

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