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28Okt/090

This Is It – Der King of Pop im Kino

Gestern feierte der Film This Is It in allen Hauptstädten rund um den Globus seine Premiere. Zwei Wochen lang hat man nun die Gelegenheit, sich den Film über Jackos Vorbereitungen zu seiner Comeback-Tournee  im Kino anzusehen - ob er später als DVD erscheinen wird, ist leider unbekannt. Schade, denn der Ansturm auf die stark limitierten Vorstellungen ist gigantisch.


3Sep/090

YouTube will Filme verschenken

Die Überschrift trifft natürlich nicht ganz zu, aber falsch ist sie auch nicht. Vor einiger Zeit hatte ich ja schon mal darüber berichtet, dass YouTube ins Filmgeschäft einsteigen und seinen Ruf nach Amateur-Filmen ablegen möchte. Um es auf den Punkt zu bringen: YouTube will professioneller wirken und damit auch mehr Werbepartner anlocken.

1Mai/090

Kein Schutz vor (Musik-)industrie

Wer sich beim Downloaden von illegal verbreiteten Musikinhalten bisher sicher gefühlt hat, der sollte jetzt genau mitlesen: auch wenn einige "Sharer" der Meinung sein dürften, dass die "bösen Jungs" nur in P2P-Netzwerken (Emule) oder im Torrent-Netzwerk patrouillieren, so liegt er an dieser Stelle falsch. Zwar ist es bedeutend leichter, einen Hintermann anhand seiner IP-Adresse auszumachen (die bei vielen Tools ohne Probleme angezeigt werden kann), als die benötigten Informationen über einen Sharehoster (Rapidshare) raus zubekommen, schließlich möchten der seine Kunden schützen.
Ohne richterlichen Beschluss ging bis dato meistens nichts. Das ändert sich jetzt aber: schuld ist der "neu geschaffene zivilrechtliche Auskunftsanspruch für Urheberrechtsverletzungen im Internet". Sobald schon der Verdacht von Urheberrechtsverletzungen vorliegt, ist der Geschädigte (meistens die Industrie) juristisch auf der sicheren Seite. Ohne großen Aufwand werden zukünftig die Verbindungs- und Profildaten der Internetnutzer freigegeben.

Wie die Gesetzeslage bei sogenannten Anonymisierungsdiensten  (Proxy) aussieht, geht aus dem vorliegenden Artikel leider nicht hervor.

[via]

17Apr/093

YouTube wird zum Abosender

Das Prinzip, das YouTube zum Star seiner Branche gemacht hat, wird es nicht mehr lange geben. YouTube (respektive Google) verdient mit den Millionen hoch geladenen Mini- und Videoclips nicht genug, um die Ausgaben ausreichend zu kompensieren. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet diese Entwicklung auf Dauer: die Insolvenz.

Begonnen hat die Krise kürzlich mit dem Lizenzstreit in Großbritannien und in Deutschland mit der Rechteverwertungsgesellschaft Gema. Aus Sorge um hohe Lizenzkosten nahm YouTube viele Videos von seiner Plattform herunter und kündigte schon mal ein neues Videoportal in Kooperation mit der französischen Musikgesellschaft Universal Music Group (UMG) namens VEVO an. Was aus den Plänen geworden ist, ist mir leider nicht bekannt.

Was feststeht ist aber YouTubes Vorhaben, in das Video-on-Demand-System einzusteigen bzw. Pay-TV-Inhalte anzubieten. Dafür will sich YouTube mit 13(!) neuen Content-Partnern zusammentun und neue Fernsehserien und Spielfilme anbieten. Partner sind u.a. Sony Pictures, CBS, MGM, Lionsgate, Starz und die BBC. Doch das reicht dem Konzern noch lange nicht aus. Google-Chef Eric Schmidt kann sich Mikrobezahlsysteme und Abomodelle gut in YouTubes neuer Geschätfspolitik vorstellen. Mehr ließ die Spitze auch noch nicht an die Öffentlichkeit dringen. Weitere Details gibt es wie immer in Kürze....

[via]

16Apr/090

Apple startet Verleih und Verkauf von Filmen

Ein Jahr musste verstreichen, ehe Apple sein iTunes-Angebot auch in Deutschland um einen Filmverleih und -verkauf ausbaute. Mit mehr als 500 Filmen geht nun endlich auch der Service für deutsche Konsumenten an den Start - das Angebot soll aber schnell wachsen. Traut man den Worten des Apple-Managers für Europa, so sind die Preise "mehr als konkurrenzfähig" gegenüber den anderen Online-Shops und Videotheken. Als preislichen Leckerbissen soll es wöchentlich einen neuen "99 Cent-Film der Woche" geben, der zur Ausleihe zur Verfügung steht.

Weitere Preise:

  • Leihfilme (je nach Aktualität): zwischen 2,99 und 3,99 Euro
  • HD-Versionen 720p (1280 x 720): einen 1 Euro Aufschlag (nur über Set-Top-Box Appe TV)
  • Kaufvideos: Kurzfilme für 1,99 Euro und Blockbuster für 7,99 Euro bis 13,99 Euro

Im HD-Segment befinden sich aktuell 100 Titel, die nur über die Set-Top-Box Apple TV ausgeliehen werden können. Zu kaufen sind die Filme im HD-Standard bisher noch nicht. Und das hat auch einen technisch-strategischen Grund: könnte man HD-Filme über Apple TV erwerben, so wäre die Festplattenkapazität der Set-Top-Box mit ihren durchschnittlichen 160 GB schnell ausgereizt. Also kopiert iTunes lieber das komplette Angebot über das Internet ins heimische Wohnzimmer - an Streaming ist hier gar nicht zu denken, das viel weniger Speicherplatz in Anspruch nehmen würde. Filme in SD-Auflösung (Standardauflösung) hingegen verbrauchen nur einen Bruchteil der Speichermenge und sind so gesehen Apple-TV-freundlicher. Warum Apple aber nicht einfach größere Festplatten in seiner Set-Top-Box verbaut, ist mir ein Rätsel: schließlich sind 500GByte-HDDs schon für weniger als 80 Euro erhältlich. Die lächerlichen 160 Gbytechen packt ja schon mein knapp vier Jahre alter Laptop. Eigentlich ein Witz...

Immerhin ist das Soundformat der Filme (meistens Dolby-Digital-5.1-Surround-Sound) zufrieden stellend. Auch die Nutzungsbedingungen und die Leihfrist fallen bei iTunes positiv auf:

  • Die Leihfrist beträgt 30 Tage
  • Sieht man sich einen Film zum ersten Mal an, hat man noch weitere 48 Stunden, ehe die Leihfrist abläuft
  • Filme können "unbegrenzt" angeschaut werden (nur durch Leihfrsit eingeschränkt)
  • Filme können problemlos auf andere Medien übertragen werden (iPhone, iPod oder PC)

Informationen und Vergleich [via]

6Apr/090

Vorsicht Kostenfalle – Kino.to

Es sind wieder neue Filme im Kino erschienen, aber man hat keine Lust sich diese in Tauschbörsen zu saugen, weil dort vermehrt die Gesetzeshüter zivil unterwegs sind oder irgendwelche unseriösen Abzocke-Anwaltskanzleien, die noch nicht mal im Auftrag des Geschädigten operieren. Auch ist man zu faul, um die Kollegen anzupumpen und nach dem Film zu fragen bzw. bis auf den Tag X zu warten, an dem der Film auf DVD erscheint - ab da liegt er nämlich in Videotheken aus; bestimmte DVD-Rip Tools erledigen den Rest. Und nichts kommt einem da gelegener, als sich die neusten Angebote im Web, nämlich per Streaming auf den PC-Bildschirm zu holen. Völlig ohne Aufwand und in der rechtlichen Grauzone - aber trotzdem kostenlos? Denkste!

Seit Herbst letzten Jahres hat Deutschlands wohl bekannteste Streaming-Seite Kino.to einen neuen Weg eingeschlagen. Überall werden Werbebanner eingeblendet, fremde Anbieter mit Sitz im fernen Orient bieten kostenlose Vollversionen a la Adobe Photoshop oder G-Data Antiviren Kit an. Es kann aber auch sein, dass man sich per Bannerklick sogenannte Malware auf dem PC installiert, die sich in regelmäßigen Abstand meldet oder zum Kauf eines unseriösen Produktes auffordert. Ansonsten ist diese Software nicht mehr zu entfernen, so die Meldung.

Aber worauf sollte man bei solch einem Angebot achten?

  • Nicht auf Werbebanner klicken
  • immer mit versteckten Abo-Fallen rechnen
  • keine Einmalzahlung tätigen
  • auf Virenmeldungen, die im Browser angezeigt werden, keine Rücksicht nehmen (greift lieber zu seriösen Programmen wie AntiVir Personal Edition)
  • Angebote zu exklusiver Software nicht beachten (auch nicht G-Data etc.; solche Firmen werben nicht auf "den dunklen Hinterhöfen des Web-Marktes")
  • kein Lösegeld zahlen, wenn der Rechner befallen ist; entweder Programme wie Spybot Search&Destroy etc. laufen lassen oder einen Experten aufsuchen
  • Werbeblocker (bei Firefox beispielsweise Adblock Plus) laufen lassen

Die Seite kino.to ohne Adblock Plus:


Mit Adblock Plus:


Informationen

19Feb/090

Amazon versendet FSK18 Filme

Das britische Amazon versandte die letzten Wochen und Monate Filme, die in Deutschland entweder erst ab 18 Jahren zu erwerben sind oder gar auf dem Index stehen. Ohne Probleme und genaue Identitätskontrolle war es also für Jedermann (mit Kreditkarte) möglich, derart "jugendgefährdende" Filme zu erstehen. Die Jugendschutz-Organisationen finden das aber ganz und gar nicht lustig und fordern, gegen den Versand von FSK18-Filmen rechtlich vorzugehen. Denn in Deutschland gilt ein allgemeines "FSK18-Versandverbot".

Die letzten Tage hatte es dann auch den Anschein, als hätte Amazon.co.uk auf die juristischen Drohungen der Organisationen gehört und vorsichtshalber vorerst den Versand von FSK16- und FSK18 Filmen und Spielen nach Deutschland eingestellt. Auf Anfrage von Spiegel Online bei Amazon.co.uk, äußerte sich der Chef vom britischen Amazon, Damian Peachy, sinngemäß so:

Aufgrund von Systemumstellungen sei Amazon.co.uk nicht in der Lage gewesen, einen Teil der Bestellungen aus dem Ausland zu bedienen [...] Diese Umstellung sei nun jedoch beinahe abgeschlossen, weswegen alle internationalen Bestellungen in Zukunft wieder in bewährter Form geliefert werden könnten.

Demnächst können wir wohl wieder mit einer erfolgreichen Lieferung zensierter bzw. indexierter Waren, von der Insel, rechnen.

Informationen

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