Artikel-Schlagworte: „Daten“

Daten per Email an Dropbox

Ich habe seit längerer Zeit einen kostenlosen Dropbox-Account, den ich auch regelmäßig nutze. Für diejenigen, die Dropbox noch nicht (so gut) kennen, vorneweg mal einen kleinen Anriss: Dropbox eignet sich hervorragend zum Synchronisieren von Dateien zwischen PC und Internet. Zur Wahl stehen ein kostenloses und verschiedene kostenpflichtige Pakete. Das Basic-Paket (kostenlos) kommt mit einem 2GB großen Online-Speicher daher, den man bis auf 3GB erweitern kann. Für meine Ansprüche reicht dies allemal.

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Windows-PC als Datenserver

Meine letzten Beiträge kreisen größtenteils um zwei Themengebiete: NAS und MacOS X 10.6 Snow Leopard auf einem Standard-PC. Zukünftig will ich wieder ein wenig thematische Abwechslung hier reinbringen – versprochen ;) Nichtsdestotrotz hoffe ich aber, dass auch diese Sorte von Beiträgen wenigstens ein paar Leser erreicht und diesen – bei einem ähnlichen Projekt – auch weiterhelfen kann. Daher würde ich mich besonders über eure Feedbacks freuen, um die thematische Ausrichtung der Beiträge eventuell anpassen/ändern zu können.

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TeamDrive 2.1

Die Firma TeamDrive Systems hat ihr gleichnamiges Programm TeamDrive in der Version 2.1 nun auch endlich für Mac und Linux fertiggestellt. Das Tool ist in einer eingeschränkten Freeware-Variante und in einer kostenpflichtigen, werbefreien Premium-Version erhältlich. Was sind die Voraussetzungen für den Betrieb und welche Funktionen bringt das Tool mit?

  • Internetzugang und Email-Account werden vorausgesetzt
  • TeamDrive versionisiert,
  • synchronisiert
  • und verschlüsselt die Dateien mit 256-Bit
  • die kostenlose Version kommt mit 100 MByte Speicher daher
  • die Premium-Version mit min. 1 GByte; WebDAV-https-Unterstützung, Support und erweiterten Konfigurationsmöglichkeiten (ab 10 Euro pro Monat)

Zu beachten ist aber, dass sich TeamDrive Systems vorbehält, den kostenlosen Dienst jederzeit ohne Gründe einzustellen. Also sollte man diesen Service nur zu Testzwecken nutzen…

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Facebook erkennt AGB-Wahl an

Bis gestern konnten alle Facebook-Nutzer über zwei verschiedene AGB-Fassungen abstimmen. Der AGB-Skandal im Februar hatte die Nutzer auf die Barrikaden getrieben und Facebook dazu bewegt, über eine endgültige AGB abstimmen zu lassen. Allerdings nur dann, wenn sich mindestens 30 Prozent der aktiven Nutzer an der Wahl beteiligen würden.

Gestern schlossen dann also die Wahllokale. Das Ergebnis: nur 0,3 Prozent der 200 Millionen Facebook-Nutzer haben sich überhaupt an der Wahl beteiligt. 75 Prozent der Wähler entschieden sich für die liberalere AGB-Fassung. Dennoch möchte Facebook die Abstimmung akzeptieren und die gewählte AGB einführen.

Es freut mich wirklich, dass Facebook nicht mit ausgestrecktem Zeigefinger auf die 30-Prozent-Marke verweist und die Wahl wegen sehr geringer Beteiligung für ungültig erklärt. Dieses für alle Facebooknutzer bedeutsame Exampel zeigt aber auch, dass eine Wahlbeteiligung von 30 Prozent sehr unrealistisch, ja schon fast utopisch ist. Und hier dürfte Facebook ins Spiel kommen. Einerseits ist die Wahlbeteiligung formal gesehen zu gering, um die Abstimmung als bindend anzuerkennen. Doch andererseits, und das ist der eigentliche Punkt, führt sich Facebook durch diesen Schritt als hilfsbereiter Samariter auf, der die Wünsche seiner Schafe akzeptiert, obwohl er dies ja eigentlich nicht machen müsste.

Nach der AGB-Schlappe tut dieser Schritt zur Rehabilitierung der eigenen Reputation gut.

facebook1

[via]

Facebook – dreiste Datengewinnung

Update: Es zeichnet sich ein Wandel in der Geschäftspolitik Mark Zuckerbergs ab. Er gibt zu, dass die “Hauruck-Methode” der falsche Weg gewesen sei und man sich wieder auf die alten “Traditionen” verlassen wolle.

Zuckerberg:

Wir haben unsere Nutzungsbedingungen auf den alten Stand zurückgesetzt, was die meisten Menschen von uns verlangt haben und was uns auch unabhängige Experten empfohlen haben. [...] Wir haben uns entschieden, einen neuen Ansatz zu wählen, um unsere Nutzungsbedingungen weiterzuentwickeln.

Update Ende

In den Medien wurde das Thema schon ausführlich erörtert, kritisiert und auf Facebook rumgetrampelt. Zu Recht: denn das “Social Network”, das sich in diesem Fall sehr unsozial verhält, hat insgeheim eine Klausel aus den AGBs gestrichen. Obwohl alle rund 140 Millionen Facebook-Nutzer davon betroffen sind, existiert bis dato nur eine englischsprachige Version im Netz. Spiegel Online hat die AGBs ins Deustche übersetzt:

Sie übertragen Facebook hiermit eine unabänderliche, unbefristete, nicht exklusive, übertragbare, hiermit vollständig bezahlte, weltweit gültige Lizenz (mit dem Recht sie weiter zu lizenzieren), alle Nutzer-Inhalte zu verwenden, kopieren, veröffentlichen, streamen, speichern, öffentlich aufzuführen, zeigen, übertragen, scannen, neu zu formatieren, verändern, redigieren, übersetzen, auszugsweise zu nutzen, adaptieren und zu verbreiten, die Sie bei Facebook einstellen (…).

… für jede Art der Verwendung, eingeschlossen kommerzieller und werblicher, innerhalb des Facebook-Dienstes selbst oder in Verbindung damit oder als Werbung dafür.

Sie können Ihre Nutzer-Inhalte jederzeit von der Seite entfernen. Wenn Sie das tun, erlischt auch automatisch die oben eingeräumte Lizenz, allerdings stimmen Sie zu, dass Facebook archivierte Kopien Ihrer Nutzer-Inhalte aufbewahren darf.

Weil die AGBs nicht komplett und einwandfrei in die deutsche Sprache übersetzt wurden…

If you want to change the information that Applications/Connect Sites can access, you may modify your Privatsphäre-Einstellungen.

, kann es in Deutschland zu einem gesetzlichen Konflik für die Facebook-Betreiber kommen. Anwalt Martin Bahr, Experte für das Recht der Neuen Medien, sagt SPIEGEL ONLINE:

Facebook muss die AGB in deutscher Sprache zur Verfügung stellen, ohne Wenn und Aber. Das ist gesetzlich verpflichtend, sonst sind die AGB nicht wirksam einbezogen.

Christian Solmecke, Kölner Anwalt für IT-Recht:

Die gesamte Facebook-Seite richtet sich an den deutschen Markt und an den deutschen Endnutzer. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der durchschnittliche Deutsche so gut Englisch spricht, dass ihm auch die Übersetzung komplexer juristischer Sachverhalte gelingt.

Diese klangheimliche Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingung ist in den USA gut durchgekommen, in Deutschland aber muss Facebook mit Widerstand und Protesten rechnen. Auch studiVZ hatte vor einiger Zeit seine AGBs geändert – allerdings diese Änderung angekündigt.

Lieber Facebook-Betreiber, das war ein Fehler….

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