Schwachsinn 2009: Vorratsdatenspeicherung
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und deren Ausbau ab dem 1.1.2009 wurde mit Mühe und Not von der Bundesregierung zusammengeschustert. So scheint es auf jeden Fall. Denn es liegt zwar die Richtlinie vor, dass jeder Internetdienstleister
- Email: Absender u. IP-Adresse, Empfänger, Zeitpunkt der Nutzung nach Datum und Uhrzeit
- IP-Adressen jedes Internet-Nutzers
- Anschlusskennung des Providers
- Zeiten der Internetnutzung
- Verbindungsdaten von Internet-Telefonaten
für ein halbes Jahr speichern muss, damit sie beim Verdacht eines Schwerverbrechens der Justiz vorgelegt werden können. Das einzige und wohl größte Problem für die Provider ist die Art und Weise, wie die Daten für 6 Monate gespeichert werden sollen. Trotzdem haben sich die Anbieter schon ausreichend mit neuer Hardware eingerichtet, damit es ab Neujahr mit dem Sammeln losgehen kann. Ob und wie ein erneuter Datengau, wie kürzlich bei der Telekom, verhindert werden kann, ist unbekannt. Also Leute, für 6 Monate sind eure Daten (un-)sicher.
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