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17Mrz/090

Onlineaktivität – Tod und dann?

Was passiert eigentlich mit Zugangspasswörtern und Profilen im Internet, wenn der Besitzer verstirbt? Wie sollen und können die Angehörigen, beispielsweise per Email, den Freundeskreis und weitere Kontakte über den Tod informieren. Diese Frage hat sich unter anderem auch Jeremy Toeman gestellt, dessen Großmutter im Alter von 94 Jahren aus dem Leben verschieden ist. Und aus dieser Idee wurde ein Konzept, was nun als Geschäftsidee umgesetzt werden soll. Bis dato haben zwei Dienste ihren Start angekündigt: die Dienstleistung von Jeremy Toeman, Legacy Locker, die ab April angeboten werden soll und VitaLock, das für den kommenden Juli angekündigt wurde.

Um den Service als Nutzer überhaupt in Anspruch nehmen zu können, muss zuerst ein virtuelles Schließfach angelegt werden, in das man seine streng vertraulichen Passwörter und Zugangsdaten für Onlinedienste, Webseiten etc. hinterlegt. Wird ein Nutzer bei dem Service als verstorben gemeldet, so überprüfen die Anbieter mehrfach, ob der Schließfachbesitzer überhaupt noch zu erreichen ist. Ist dies nicht der Fall, muss der Tod des Nutzers durch Angehörige und letzten Endes durch eine Sterbeurkunde attestiert werden. Andernfalls werden die Daten nicht freigegeben.

Um den Schutz und die Sicherheit der vertraulichen Daten zu gewährleisten, versprechen beide Dienstleister eine zweifache Verschlüsselung anzuwenden, die den illegalen Zugriff unmöglich machen soll.

Aber wie reagieren deutsche Unternehmen und Netzwerke auf einen Todesfall? "Wenn der Inhaber eines E-Mail-Accounts verstirbt, können die Erbberechtigten gegen Vorlage des Erbscheins Zugriff auf das Postfach erhalten", so äußerte sich die Pressesprecherin der GMX GmbH. Im folgenden ein kurzer Überblick über die Dienstleister und das Verfahren im Todesfall:

  • Einsicht nur gegen Vorlage des Erbscheins: GMX GmbH
  • voller Zugriff auf das Profil und den Account: Wer-kennt-wen und Web.de
  • Absprache mit Hinterbliebenen: StudiVZ, SchülerVZ und MeinVZ und Facebook
  • kein Zugriff: Yahoo Deutschland

Für den Fall, dass die Hinterbliebenen nicht zu den technisch versierten Menschen gehören, kann man bei Legacy Locker und VitalLock aber auch einen Brief hinterlegen lassen.

Informationen

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