Kein Schutz vor (Musik-)industrie
Wer sich beim Downloaden von illegal verbreiteten Musikinhalten bisher sicher gefühlt hat, der sollte jetzt genau mitlesen: auch wenn einige "Sharer" der Meinung sein dürften, dass die "bösen Jungs" nur in P2P-Netzwerken (Emule) oder im Torrent-Netzwerk patrouillieren, so liegt er an dieser Stelle falsch. Zwar ist es bedeutend leichter, einen Hintermann anhand seiner IP-Adresse auszumachen (die bei vielen Tools ohne Probleme angezeigt werden kann), als die benötigten Informationen über einen Sharehoster (Rapidshare) raus zubekommen, schließlich möchten der seine Kunden schützen.
Ohne richterlichen Beschluss ging bis dato meistens nichts. Das ändert sich jetzt aber: schuld ist der "neu geschaffene zivilrechtliche Auskunftsanspruch für Urheberrechtsverletzungen im Internet". Sobald schon der Verdacht von Urheberrechtsverletzungen vorliegt, ist der Geschädigte (meistens die Industrie) juristisch auf der sicheren Seite. Ohne großen Aufwand werden zukünftig die Verbindungs- und Profildaten der Internetnutzer freigegeben.
Wie die Gesetzeslage bei sogenannten Anonymisierungsdiensten (Proxy) aussieht, geht aus dem vorliegenden Artikel leider nicht hervor.
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