Facebook – dreiste Datengewinnung
Update: Es zeichnet sich ein Wandel in der Geschäftspolitik Mark Zuckerbergs ab. Er gibt zu, dass die "Hauruck-Methode" der falsche Weg gewesen sei und man sich wieder auf die alten "Traditionen" verlassen wolle.
Zuckerberg:
Wir haben unsere Nutzungsbedingungen auf den alten Stand zurückgesetzt, was die meisten Menschen von uns verlangt haben und was uns auch unabhängige Experten empfohlen haben. [...] Wir haben uns entschieden, einen neuen Ansatz zu wählen, um unsere Nutzungsbedingungen weiterzuentwickeln.
Update Ende
In den Medien wurde das Thema schon ausführlich erörtert, kritisiert und auf Facebook rumgetrampelt. Zu Recht: denn das "Social Network", das sich in diesem Fall sehr unsozial verhält, hat insgeheim eine Klausel aus den AGBs gestrichen. Obwohl alle rund 140 Millionen Facebook-Nutzer davon betroffen sind, existiert bis dato nur eine englischsprachige Version im Netz. Spiegel Online hat die AGBs ins Deustche übersetzt:
Sie übertragen Facebook hiermit eine unabänderliche, unbefristete, nicht exklusive, übertragbare, hiermit vollständig bezahlte, weltweit gültige Lizenz (mit dem Recht sie weiter zu lizenzieren), alle Nutzer-Inhalte zu verwenden, kopieren, veröffentlichen, streamen, speichern, öffentlich aufzuführen, zeigen, übertragen, scannen, neu zu formatieren, verändern, redigieren, übersetzen, auszugsweise zu nutzen, adaptieren und zu verbreiten, die Sie bei Facebook einstellen (…).
… für jede Art der Verwendung, eingeschlossen kommerzieller und werblicher, innerhalb des Facebook-Dienstes selbst oder in Verbindung damit oder als Werbung dafür.
Sie können Ihre Nutzer-Inhalte jederzeit von der Seite entfernen. Wenn Sie das tun, erlischt auch automatisch die oben eingeräumte Lizenz, allerdings stimmen Sie zu, dass Facebook archivierte Kopien Ihrer Nutzer-Inhalte aufbewahren darf.
Weil die AGBs nicht komplett und einwandfrei in die deutsche Sprache übersetzt wurden...
If you want to change the information that Applications/Connect Sites can access, you may modify your Privatsphäre-Einstellungen.
, kann es in Deutschland zu einem gesetzlichen Konflik für die Facebook-Betreiber kommen. Anwalt Martin Bahr, Experte für das Recht der Neuen Medien, sagt SPIEGEL ONLINE:
Facebook muss die AGB in deutscher Sprache zur Verfügung stellen, ohne Wenn und Aber. Das ist gesetzlich verpflichtend, sonst sind die AGB nicht wirksam einbezogen.
Christian Solmecke, Kölner Anwalt für IT-Recht:
Die gesamte Facebook-Seite richtet sich an den deutschen Markt und an den deutschen Endnutzer. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der durchschnittliche Deutsche so gut Englisch spricht, dass ihm auch die Übersetzung komplexer juristischer Sachverhalte gelingt.
Diese klangheimliche Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingung ist in den USA gut durchgekommen, in Deutschland aber muss Facebook mit Widerstand und Protesten rechnen. Auch studiVZ hatte vor einiger Zeit seine AGBs geändert - allerdings diese Änderung angekündigt.
Lieber Facebook-Betreiber, das war ein Fehler....
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