Archiv für die Kategorie „Rechtsprechung“
Temporäres Verkaufsverbot des PS3 Jailbreak Modchips in Australien
Sony hat, laut Insider, das quasi Unmögliche nun doch geschafft.
Vor Gericht erstritt sich der Konzern ein vorrübergehendes Verkaufsverbot des bald in Australien hätte-erscheinenden PS3 USB-Modchips und das obwohl das dortige System dafür bekannt ist (war?), dass es bisher wesentlich liberaler diese Szene im Griff hielt, als es beispielsweise hier in Europa der Fall ist. Diesen Beitrag weiterlesen »
Kurze .de-Domains
Seit 9 Uhr mitteleuropäischer Zeit, hat die deutsche Domainregistrierungsstelle Denic ein eigenes Registrierungsformular für die neuen kurzen .de-Domains freigegeben. Bislang wurden – mit einigen Ausnahmen (z.B. db.de) nur Internetadressen, bestehend aus mindestens 3 Buchstaben, vergeben. Seit heute sind also auch Zahlen (0-9) und einzelne Buchstaben (beispielsweise a.de) erlaubt. Darüberhinaus lassen sich auch sogenannte Kfz-Kennzeichen als Domain registrieren.
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Browser-Wahl auch für XP und Vista-Nutzer
Es ist bisher zwar nur ein Vorschlag, den der Softwaregigant Microsoft der europäischen Wettbewerbsbehörde präsentiert hat, aber ausgerechnet diese Idee könnte die Wettbewerbskommissarin Kroes milde stimmen und Microsoft vor erneuten Rekordstrafen in Millionenhöhe – bisher hat die EU-Kommission dem Konzern eine Gesamtstrafe von unglaublichen 1,4 Milliarden Euro augebrummt – bewahren.

Screenshot von Spiegel Online
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StudiVZ bestätigt Zahlung an Facebook
Gestern auf dem Heimweg im Auto hörte ich die Nachricht, studiVZ habe sich mit Facebook endlich einigen können. Der Grund für die juristischen Schlammschlachten war Facebooks Vorwurf, studiVZ habe “Optik und Funktionalität” einfach kopiert. Daraufhin versuchte Facebook sowohl im Heimatland des Gründers Mark Zuckerberg (USA) als auch in Deutschland einen Sieg vor Gericht einzufahren.

Screenshot von spiegel.de
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Via Facebook ins Gefängnis
Der Titel ist sehr leicht dahergesagt, aber für eine 18-jährige Britin wird der Gang ins Gefägnis nun Realität. Keeley Houghton hatte mit Emily Moore eine knapp vier Jahre anhaltende Auseinandersetzung, die letztlich darin mündete, dass die Britin auf ihrem eigenen Facebook-Profil eine Morddrohung verfasste – an Emily Moore adressiert.
Keeley wird die Schlampe umbringen.
Für das Gericht in Worcester war diese Drohung ausschlaggebend für das Strafmaß von drei Monaten Haft. Schon im Vorhinein wurde Keeley Houghton wegen solcher Äußerungen, die sie online gestellt hatte, verurteilt. Jedoch konnte sie sich mit dem Argument, angetrunken gewesen zu sein, der Verurteilung entziehen.


