Deutsche Marine schützt Kreuzfahrtschiff
Letzte Woche Freitag hat laut Spiegel Online Berichten, eine deutsche Fregatte einen vermeintlichen Angriff auf das 4-Sterne-Kreuzfahrtschiff MS Astor verhindern können. Zwei Schnellboote hatten sich dem Kreuzfahrtschiff genähert, worauf die Fregatte die beiden Schnellboote durch Warnschüsse vertrieb. Das Einsatzführungskommando der Bundeswehr in Potsdam beglaubigte den Bericht.
Schön, dass es auch mal was Positives aus dem Golf von Aden, zu berichten gibt. Das Bundestagsmandat beschränkt die Rechte der deutschen Marine nur dazu , Angreifer mittels von Warnschüssen in die Flucht zu schlagen, sich bei einem direkten Angriff (z.B. durch Sturmgewehre, Panzerfäuste oder Granaten) zur Wehr zu setzen oder eine eventuelle Geiselnahme zu vereiteln.
Festgehalten werden sollen die Piraten aus unterschiedlichen Gründen aber nicht. Unter anderem wird befürchtet, dass nach einer erfolglosen Anklage, die in einem dafür zuständigen Hamburger Gericht stattfinden würde, die Piraten in Deutschland auf freien Fuß kämen. Eine Abschiebung in Länder wie z.B. Somalia sind gesetzlich verboten.
Wie die Regierung diese Streitfrage aus dem Weg schaffen möchte, wird wohl noch etwas länger fraglich bleiben. Fest steht nur eins: die Bundeswehr muss unbedingt Strafdelikte wie Erpressung und Geiselnahmen verhindern. Aus beiden Straftaten schöpfen die Verbrecher viele Millionen Euro Lösegeld, womit sie nicht nur der Wirtschaft schaden, sondern auch dem "Weltfrieden". Denn mehr Geld heißt auch immer neuere und vor allem mehr Waffen.....
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Anti-Streubomben-Vertrag
Der im Mai ausgehandelte Vertrag für ein weltweites Streubombenverbot wird heute in der Hauptstadt Norwegens unterzeichnet werden. Vertreter aus mehr als hundert Staaten werden zur Unterzeichnung erwartet. Außenminister Steinmeier (SPD) und sein britischer Amtskollege Milibrand betitelten diesen Schritt für mehr Sicherheit als "Meilenstein auf dem Weg der konventionellen Rüstungskontrolle".
Allerdings haben sich die führenden Produzenten und Abnehmer für Streubomben ( u.a. USA, China, Russland, Israel, Indien und Pakistan) nicht für die Ratifizierung angemeldet. Ein herber Rückschlag für dieses historische Ereignis.
Wie der Name "Streubombe" schon sagt, werden bei der Explosion eines größeren Sprengkörpers, viele kleinere "verstreut". Dieser Vorgang erfolgt normalerweise direkt nach dem Abwurf, also noch während der Flugphase, sodass ein möglichst großes Gebiet bombardiert werden kann. Nicht explodierte Sprengkörper bleiben meist als Blindgänger in der Erde zurück. So soll im besonderen Maße Kollateralschäden, allen voran die Zivilbevölkerung, verhindert werden.
Die Unterzeichner haben nun 8 Jahre Zeit, um all ihre Streubomben aus dem Waffenarsenal zu entfernen und zu vernichten.
Fazit: Ohne die führenden Produzenten und "Konsumenten" (USA, China, Russland, Israel, Indien und Pakistan) verliert der Vertrag deutlich an Bedeutung. Einerseits ist es verständlich, dass die Staaten ihre einheimische Waffenproduktion nicht behindern wollen, anderseits unterstützen sie so auch weiterhin den Vertrieb von gefährlichen Streubomben in alle Welt.
Trotzdem steht der Vertrag für einen wichtigen Fortschritt bei den internationalen Kriegsrechten.
Datenspeicherung adeeee
Der Newsfeed von Spiegel Online meldet: "Vorratsdatenspeicherung: 2200 Ermittlungen in 3 Monaten".
Von Mai bis Juli diesen Jahres wurde ca. 2200 mal der Rückgriff auf Verbindungsdaten von Telefonkunden und Internet-Nutzern gerichtlich genehmigt. 940mal wurde definitv auf die Daten zurückgegriffen (ca.43 %), 634mal (29%) wurden die Daten nicht gebraucht. Zu dem restlichen Anteil wurde keine Aussage gemacht.
Im März schränkte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzentwurf für die Vorratsdatenspeicherung deutlich ein und postulierten an die Bundesregierung, "einen Bericht über die konkreten Ergebnisse von Ermittlungen mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen."
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Kampf für mehr Gerechtigkeit
Die internationale Musikindustrie zeigt jährliche tausende Filesharing-Nutzer wegen illegaler Aktivitäten, auf Plattformen wie zum Beispiel Kazaa, Emule oder dem Torrentnetzwerk, an. Laut eigenen Angaben entgingen der Musikbranche durch illegale Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Werke, mehrere Milliarden Euro pro Jahr. Um dem entgegenzuwirklen, heften sich immer mehr spezialisierte Anwaltskanzleien und selbst ernannte "Kriminaljuristen" an die Versen der "Cyberkriminellen". Die Folge: es werden (viel zu) viele Tauschbörsennutzer zu einer hohen Schadensersatzzahlung gedrängt. Meist jedoch werden die Abgemahnten durch hohe Anwalts- und Gerichtskosten davon abgeschreckt, sich vor Gericht zu verteidigen. Denn die Musikindustrie, mit ihren zig Plattenlabels und Firmen im Rücken, hat eine schier unbegrenzbare Menge an finanziellen und juristischen Mitteln an Board.
Der Harvard-Professor Charles Nesson ruft jetzt zum Gegenangriff auf: er vertritt einen abgemahnten Studenten, der 12.000 US-Dollar Schadensersatz zahlen soll. Laut dem US-Gesetz wäre eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 150.000 Dollar " für jeden Fall einer bewussten Verletzung von Bestimmungen des Gesetzes" fällig. Summa summarum wären das ca. 1 Millionen Dollar. Was natürlich den finanziellen Ruin für den Studenten bedeuten würde.
Charles Nesson sieht in dem Gesetz aber eine Verfassungswidrigkeit.
Dieses Gesetz habe faktisch dazu geführt, dass eine private Organisation, die Recording Industry Association of America (RIAA), die zivile Umsetzung eines Strafgesetzes erzwinge, kritisiert Nesson. Dabei versuche der Verband immer wieder, die Beschuldigten mit der Aussicht auf langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren einzuschüchtern, damit sie davon absehen, die Beschuldigung juristisch klären zu lassen. (Spiegel-Online)
Bei dem aktuellen Urheberrechtsgesetz scheiden sich die Meinungen. Betroffene, Anwälte und Richter sind für eine Reformierung, die dahin geht, dass die Schadensersatzforderungen in Zukunft nicht mehr ganz so exzessiv ausfallen. Die Musikindustrie hingegen verweist auf die Effizienz dieses Gesetztes: zum einen würden damit weitere potentielle "Musikpiraten" abgeschreckt werden, zum anderen könnte nur so weiterhin die Finanzierung der Künstler und Plattenlabels vorgenommen werden.
Anrecht auf Dach überm Kopf
Seit dem Jahre 2000 haben obdachlose Staatsbürger in Frankreich ein Anrecht auf eine Sozialwohnung. Mindestens 20 Prozent der Sozialwohnungen müssen von den Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Trotzdem ziehen u.a. Städte wie Paris und Nizza lieber ein Strafgeld, was in einen Fonds zum Bau neuer Sozialwohnungen fließt, vor, als den Obdachlosen ein kostenloses Heim anzubieten. Deshalb hatte die Wohnungslosenhilfe mit 20 Antragstellern Musterklagen beim Pariser Verwaltungsgericht eingereicht.
Ob und inwiefern sich das Gesetzt überhaupt realisieren lässt, wird wie immer die Zukunft zeigen.^^
Theeeo
Vielleicht habt ihr ja von der kleinen Auseinandersetzung zwischen dem Blogger Jens Weinreich und unserem lieben DFB-Präsidenten Theo Zwanziger gehört... Eieiei... Ein Kampf zwischen dem kleinen David und dem großen Goliath. Der erst genannte hat den DFB, die Presse und seine finanzielle bzw. rechtsschutzversicherte Armada im Rücken, der andere kämpft um sein Recht auf Meinungsfreiheit.
Auslöser für diese einzigartige Auseinandersetzung, die bis dato 3 Gerichtsverfahren und eine einstweiligen Verfügung gegen Theo Zwanziger mit sich gebracht hat, ist die banale Äußerung "unglaubwürdiger Demagoge".
Eigentlich schon fast lächerlich, dass unser Theo so einen Aufstand deswegen machen muss. Selbstverständlich ist das ein gefundenes Fressen für alle Medien und Klatschreporter. Ein Mann in dieser Position sollte eine Leitfigur für die Gesellschaft sein und Stärke beweisen; er sollte zeigen, dass er mit der Kritik umgehen kann und sich nicht auf einen so ungleichen Machtkampf einlassen muss.
Theo Z. hat das Wort "Demagoge" im Zusammenhang mit dem Adjektiv "unglaubwürdig" als "Volksverhetzer" ausgelegt, was seiner Meinung nach klar gegen seine menschliche Ehre verstoßen würde. Doch "Demagoge" hat laut DUDEN Synonymwörterbuch neu noch eine andere Bedeutung: Redner. Ursprünglich waren im antiken Griechenland die Redner in der Volksversammlung gemeint. Also Leute die (großartige) inhaltslose Predigten über die Politik gehalten haben.
Und mit dieser freundlicheren Übersetzungsvariante scheint der Ausdruck "unglaublicher Demagoge" wieder Sinn zu machen: das Talent/Geschick des Redners ist unglaublich gut, unglaublich schlecht oder einfach unglaublicher Nonsens. Es fällt nie ein Wort über Volksverhetzung.
Und der aktuelle Stand der Dinge deutet wohl auf einen Sieg für meinen "Bloggerkollegen" hin, was ich ihm übrigens auch wünsche
Ein Hoch auf die Meinungsfreiheit^^
Blog von Jens Weinreich
Barbarischer Schadensersatz
Ein Unternehmen wird wegen "illegaler" Nutzung von 6 kopierter Bilder vom Münchener Landgericht zu 10.000€ Schadensersatz verurteilt. Meine Reaktion: Wooooooooow! Da musste ich zunächst nochmals überprüfen, ob ich mich nicht wirklich verlesen hatte. Nein, es stand da immer noch, schwarz auf weiss: München. Soweit ist es also schon mit unserer Rechtsprechung in Deutschland gekommen. Ein wahrer Verfall zeichnet sich in der Judikative ab.
Das Unternehmen wurde von dem "geistigen Eigentümer", in diesem Fall Getty Images, aufgefordert zwischen 450 und 1100€ pro Bild zu zahlen! So wertvoll und überragend kann das Bild doch gar nicht gewesen sein, dass man so eine inhuman hohe Summe dafür verlangen kann. Natürlich weigerte sich das betroffene EDV-Unternehmen (meiner Meinung nach zu Recht), die Summe von 5230Euro zu zahlen. Es gibt noch nicht einmal einen allgemeinen, deutschlandweit gültigen "Foto-Kopier-Bußgeldkatalog".
Und weil Getty Images so kooperativ ist, wurde beim zweiten Mal neben der erneuten Forderung nach dem oben genannten Beitrag, auch noch ein kleines Präsent beigelegt: die Abmahnung.
Wieder weigerte sich das EDV-Unternehmen, fragte selber bei dem Landgericht München nach und wurde mal eben so verdonnert, den doppelten Betrag zu zahlen: 10.000 Euro. Ich sag es an dieser Stelle gerne noch mal: unfassbar viel Geld.
Die Richter begründeten das Urteil mit dem Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz und die fehlende Nennung des Fotografen,
"da die mit der Nennung seines Namens verbundene Werbewirkung nicht eingreifen und dem Urheber dadurch Folgeaufträge entgehen können".
Trotzdem würde ich keinen Fotografen mit Folgeaufträgen zuschütten, nur weil eines seiner "geistigen Werke" meiner Meinung nach gelungen ist. Vielleicht handelt es sich dabei schlicht um ein Zufallsprodukt.